Phthalsäureester

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Phthalate: Allgemeine Formel

Phthalsäureester (Phthalate) sind Ester der Phthalsäure (= 1,2-Benzoldicarbonsäure) mit verschiedenen Alkoholen. Der überwiegende Teil der industriell in großen Mengen erzeugten Phthalate wird als Weichmacher für Kunststoffe (hauptsächlich bei Produkten aus PVC und bestimmte thermoplastische Elastomere). Aufgrund der globalen Verbreitung von Plastik im Allgemeinen sind auch Weichmacher mit ihren diversen Gesundheitsgefahren weltweit in der Umwelt verbreitet

Im Jahr 2010 wurde der Markt noch von Weichmachern auf Phthalat-Basis dominiert, gesetzliche Bestimmungen und steigendes Umweltbewusstsein erzwingen jedoch immer öfter den Einsatz phthalatfreier Weichmacher. Etwa ein Dutzend Phthalsäureester stehen auf der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe der ECHA (SVHC-Liste, Stand 2024).[1]

Liste der Phthalate

Diisononylphthalat (DINP)

R1, R2=C9H19

Verwendung: Weichmacher (95 %: PVC, Rest: Gummi, Farben, Klebstoffe, Lacke, Dichtmittel und Lösungsmittel)

Zusammensetzung DINP[2]
CAS R1, R2
28553-12-0 >50 % alkylsubstituiertes Iso-Nonyl-, aber auch Iso-Octyl- und Iso-Decyl-Reste
68515-48-0 nur Isomere von Dimethylheptanol

Der Stoff wird als ungefährlich eingestuft, unterliegt allerdings EU-Restriktionen für Spielzeug und Babyartikeln [Anlage 1] und ist laut Bedarfsgegenständeverordnung Anlage 1 verboten.[Anlage 2]


Einzelnachweise

  1. Phthalsäureester https://de.wikipedia.org/wiki/Phthals%C3%A4ureester (abgerufen am 22.07.2024)
  2. Diisononylphthalat https://de.wikipedia.org/wiki/Diisononylphthalat (abgerufen am 22.07.2024)

Anlagen

  1. ANNEX XVII TO REACH – Conditions of restriction https://echa.europa.eu/documents/10162/0923c10f-5495-16ee-5c0f-dd3613fbde6d (abgerufen am 22.07.2024)
  2. Bedarfsgegenständeverordnung Anlage 1 https://www.gesetze-im-internet.de/bedggstv/anlage_1.html (abgerufen am 22.07.2024)