Kennzeichnungspflichtige Duftstoffe
Duftstoffe können bei empfindlichen Personen Allergien, z. B. Kontaktallergien, auslösen; dies hängt nicht von der Herkunft (natürlich bzw. synthetisch) ab.[1]
Eine Kontaktallergie ist eine veränderte spezifische Reaktivität im menschlichen Immunsystem, die lebenslang bestehen bleibt. Bei erneuter Exposition gegenüber einer ausreichenden Menge an Allergen können sich Ekzeme entwickeln (allergische Kontaktdermatitis). Ist eine Person bereits gegenüber einem Allergen sensibilisiert, reicht eine wesentlich geringere Konzentration aus, um Allergiesymptome hervorzurufen. Der Anteil der Bevölkerung in der Union, der allergisch auf allergieauslösende Duftstoffe reagiert, kann auf 1 bis 9 % geschätzt werden.[2]
Zumindest für Kosmetika ist die Anzahl der deklarationspflichtigen Duftstoffe von 24 auf 80 erhöht worden. Kosmetikprodukte, die einen oder mehrere deklarationspflichtige Duftstoffe enthalten, aber nicht nennen, dürfen noch bis zum 31. Juli 2026 innerhalb der EU auf den Markt gebracht und bis zum 31. Juli 2028 in der EU abverkauft werden.[3][2]
Kennzeichnungspflichtige Duftstoffe
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
Derzeit müssen 24 allergieauslösende Duftstoffe, die in den Einträgen 45 und 67 bis 92 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt sind, auf der Liste der Bestandteile (einzeln gekennzeichnet) angegeben werden.[2]
- Amyl Cinnamal
- Benzyl Alcohol
- Cinnamyl Alcohol
- Citral
- Eugenol
- Hydroxy-Citronellal
- Isoeugenol
- Amylcin-namyl Alcohol
- Benzyl Salicylate
- Cinnamal
- Coumarin
- Geraniol
- Hydroxy-Methylpentylcyclohexenecarboxaldehyde
- Anisyl Alcohol
- Benzyl Cinnamate
- Farnesol
- 2-(4-tert-Butylbenzyl) Propionaldehyde
- Linalool
- Benzyl Benzoate
- Citronellol
- Hexyl Cinnamaldehyde
- d-Limonene
- Methyl Heptin Carbonate
- 3-Methyl-4-(2,6,6-tri-methyl-2-cyclohexen-1-yl)-3-buten-2-one
- Oak Moss Extract
- Treemoss Extract
Zweite Serie, Übergangsfrist bis August 2028
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert:[2]
- Die Einträge 45, 46, 70, 73, 86, 88, 109, 114, 122, 124, 131, 133, 154, 157, 175, 196 und 324 erhalten eine geänderte Fassung.
- Die Einträge 125, 126, 158, 160-163, 165, 167 und 168 werden gestrichen.
- Die Einträge 327 bis 371 werden angefügt.
Deklarationspflicht für Einsatzkonzentrationen
- ≥ 0,001 % in Leave-on-Produkten (Mittel, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben) und
- ≥ 0,01 % in Rinse-off-Produkten (in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln).
Verordnung (EU) 2023/1545 vom 23.07.2023
Die Deklarationspflicht gilt für Einsatzkonzentrationen ≥ 0,001 % in Leave-on-Produkten (Mittel, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben) und ≥ 0,01 % in Rinse-off-Produkten (in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln).
Einzelnachweise
- ↑ Duftstoff https://de.wikipedia.org/wiki/Duftstoff (abgerufen am 22.06.2024)
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 VERORDNUNG (EU) 2023/1545 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R1545 (abgerufen am 22.06.2024)
- ↑ Öko-Test https://www.oekotest.de/kosmetik-wellness/Allergene-Duftstoffe-Kuenftig-mehr-Klarheit-fuer-Allergikerinnen-und-Allergiker_13712_1.html (abgerufen am 22.06.2024)
- ↑ Neue Allergenliste https://www.cosmacon.de/neue-allergenliste/ (abgerufen am 24.06.2024)