GHS

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Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)

Das GHS der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Es wird regelmäßig aktualisiert. In Europa gibt es eine leicht abgeänderte Version des UN-Modells (CLP-Verordnung), die seit 2012 für Reinstoffe und seit 2015 für Gemische (Zubereitungen) obligatorisch ist.[1]

Durch eine global gültige Einstufungsmethode mit einheitlichen Gefahren-Piktogrammen und Texten sollen die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien bzw. Gefahrstoffen weltweit minimiert werden. Die Kennzeichnung enthält

  • Gefahrenpiktogramme, gegebenenfalls mit Signalwort Achtung oder Gefahr
GHS01.pngGHS01 GHS02.pngGHS02 GHS03.pngGHS03 GHS04.pngGHS04 GHS05.pngGHS05 GHS06.pngGHS06 GHS07.pngGHS07 GHS08.pngGHS08 GHS09.pngGHS09
  • H-Sätze (Hazard Statements, Gefahrenhinweise)
  • P-Sätze (Precautionary Statements, Sicherheitsmaßnahmen)

Die Art der Gefahr wird durch die Gefahrenklassen mit einer Abstufung in Gefahrenkategorien wiedergegeben, jeder Gefahrenklasse/-kategorie des Stoffes werden H- und P-Sätze sowie Piktogramme zugeordnet.

GHS-Implementation

In der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wurde GHS in weiten Teilen für die EU übernommen, sie trat Anfang 2009 in Kraft. GHS ist mit Stand Juli 2021 in 83 Staaten implementiert, darunter auch China.[2]

Sicherheitsdatenblätter (SDB, SDS, MSDS)

Seit dem 1. Juni 2007 ist die Erstellung, Weitergabe und Aufbewahrung von Sicherheitsdatenblättern für alle EU-Mitgliedstaaten in der REACH-Verordnung unter Titel IV – Information in der Lieferkette verankert. Der Inhalt des Sicherheitsdatenblattes ist im Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 detailliert geregelt.

In Ländern der Europäischen Union sowie in vielen weiteren Ländern müssen solche Datenblätter vom Lieferanten, Einführer und Hersteller von gefährlich eingestuften Stoffen, von gefährlich eingestuften Zubereitungen bzw. Gemischen, und von Zubereitungen/Gemischen die gefährlich eingestufte Stoffe über bestimmte Konzentrationsgrenzen hinaus enthalten, zur Verfügung gestellt werden.

Im Allgemeinen dienen die Sicherheitsdatenblätter zur Informationsweitergabe innerhalb der Lieferkette nach REACH, sie sind das wichtigste Instrument zur Kommunikation. Der private Endverbraucher ist nicht Teil dieser Kette. Somit haben nur industrielle und gewerbliche Verwender einen Anspruch auf das Sicherheitsdatenblatt.[3]

Das SDB ist in 16 Abschnitte unterteilt, die alle abgearbeitet werden müssen, aufgrund unterschiedlicher nationaler und internationaler Anforderungen und Rechtsräume aber eine voneinander abweichende Struktur und Informationstiefe aufweisen können.

    1.  Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
    2.  Mögliche Gefahren
    3.  Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 
    4.  Erste-Hilfe-Maßnahmen 
    5.  Maßnahmen zur Brandbekämpfung
    6.  Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 
    7.  Handhabung und Lagerung 
    8.  Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
    9.  Physikalische und chemische Eigenschaften
   10. Stabilität und Reaktivität 
   11. Toxikologische Angaben 
   12. Umweltbezogene Angaben 
   13. Hinweise zur Entsorgung 
   14. Angaben zum Transport 
   15. Rechtsvorschriften 
   16. Sonstige Angaben 

Im Rahmen des GHS gibt es eine Leitlinie zur Erstellung von SDBs:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien https://de.wikipedia.org/wiki/Global_harmonisiertes_System_zur_Einstufung_und_Kennzeichnung_von_Chemikalien (abgerufen am 26.07.21)
  2. GHS implementation: Implementation by country https://unece.org/sites/default/files/2021-07/GHS%20implementation%20by%20country_2021-07-23.pdf (PDF, abgerufen am 26.07.21)
  3. Sicherheitsdatenblatt https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsdatenblatt (abgerufen am 30.07.21)