Poly-(ethylenglykol)-phenylether-acrylat: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 21. August 2023, 11:03 Uhr

Poly-(ethylenglykol)-phenylether-acrylat [1]
Das Bild, das sich trotz gleicher CAS-Nummer online ergibt, ist uneinheitlich in Bezug auf die Sicherheitshinweise. Berücksichtigt wurden die ECHA-Warnungen [2], bei Merck sind noch die schwächeren Einstufungen zu finden.

EOPA ist ein alkoxyliertes Phenol-Acrylat-Monomer. EOPA zeigt eine gute Pigmentbenetzung und Oberflächenhärtungsgeschwindigkeit in strahlungshärtbaren Drucken, Beschichtungen und Klebstoffanwendungen. Es verleiht auch eine gute Härte, ohne die Flexibilität zu beeinträchtigen. [3]


Poly-(ethylenglykol)-phenylether-acrylat
EOPA CAS-Nummer 56641-05-5
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung (CLP-Verordnung)
GHS08.pngGHS07.pngGHS09.png
Achtung
H- und P-Sätze H: 315​‐​317-319​‐​335-361d-335-411-412
P: 261​‐​264​‐​271​‐​280​‐​302+352​‐​305+351+338
(ohne CLP-Meldungen)


Einzelnachweise